Produktübersicht
Mit der offiziellen Einführung und Durchsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Union stehen ausländische Hersteller und OEM/ODM-Exporteure vor strengen neuen Compliance-Vorgaben.
Die PPWR ersetzt die frühere Verpackungsrichtlinie und führt in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindliche Vorgaben ein, die sich direkt auf Verpackungsdesign, Materialbeschaffung, Kennzeichnung und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auswirken.
Kernanforderungen an die Einhaltung der Vorschriften
• Design für Recycling (DfR)
Alle Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen so konzipiert sein, dass sie nach standardisierten Bewertungskriterien recycelt werden können.
Der Leerraumanteil in Verpackungen wird streng begrenzt, um unnötiges Volumen und Überverpackung zu vermeiden.
⦁ Obligatorischer Anteil an recyceltem Material (Post-Consumer Recycled, PCR)
Die Komponenten von Kunststoffverpackungen müssen Mindestanforderungen an recycelten Kunststoff nach dem Verbrauch erfüllen, wobei die Zielvorgaben schrittweise erhöht werden.
⦁ Stoffbeschränkungen und PFAS-Ausstieg
Für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) gelten weiterhin strenge Grenzwerte.
Die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen und bestimmten Verbraucherverpackungen wird schrittweise eingestellt.
⦁ Harmonisierte Kennzeichnung und EPR-Registrierung
Die Verpackung muss eindeutige Materialkennzeichnungscodes und Sortieranweisungen enthalten.
Markeninhaber und Importeure müssen eine aktive Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in allen Zielmärkten aufrechterhalten.
Umsetzbare Strategien für Fertigungs- und Lieferkettenpartner
⦁ Leichtbau & Strukturoptimierung: Integrieren Sie Design for Manufacturing (DFM) frühzeitig, um die Wandstärke zu minimieren, Mehrkomponentenlaminate durch Monomaterialien zu ersetzen und das Kartonvolumen zu reduzieren.
⦁ Umstellung auf zertifiziert nachhaltige Verpackungen: Ersetzen Sie expandiertes Polystyrol (EPS) durch Formfaser, Wabenkarton oder FSC-zertifizierte Wellpappe. Testen und validieren Sie die Kompatibilität von PCR-Harz für Polybeutel und Blisterverpackungen.
⦁ Rückverfolgbarkeit & Dokumentation: Halten Sie vollständige Konformitätserklärungen (DoC), technische Datenblätter (TDS) und RoHS/REACH-Konformitätsdateien bereit, um eine reibungslose Zollabfertigung und Einzelhandelsprüfungen zu gewährleisten.
Markeninhaber und Importeure müssen eine aktive Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in allen Zielmärkten aufrechterhalten.